Allgemeine interne Disziplinarvorschriften

RANCH GAUCHO ASD-APS

Genehmigt am 21. Juli 2025 vom Verwaltungsrat

Prämisse

Der Amateursportverein RANCH GAUCHO für soziale Förderung stellt das Pferd in den Mittelpunkt all seiner Aktivitäten und Ziele und erkennt es als treibende Kraft für Beziehungen, Lernen und Wohlbefinden an. In diesem Sinne verfolgt der Verein folgende Ziele:

Im Einklang mit diesen Zielen fördert der Verein RANCH GAUCHO ein Verhalten, das auf Respekt, bürgerlicher Verantwortung, Kooperation und Legalität basiert, und nutzt das Pferd als Vorbild und Mittel zum Aufbau einer informierten und integrativen Gemeinschaft.

Art. 1 – Zweck der Verordnung

1.1 Diese Ordnung legt die Verhaltensregeln und die sich daraus ergebenden Disziplinarmaßnahmen fest, die für alle Personen gelten, die am Vereinsleben teilnehmen oder mitarbeiten, unter besonderer Berücksichtigung des Schutzes der genutzten öffentlichen und privaten Räume.

Art. 2 – Geltungsbereich

2.1 Die Verordnung gilt für:

  • Mitglieder des Vereins
  • Mitglieder, Sportler, Teilnehmer an Aktivitäten
  • Techniker, Ausbilder, Pädagogen
  • Freiwillige, Mitarbeiter, externe Betreiber
  • Temporäre Nutzer von Räumen

Art. 3 – Allgemeine Pflichten der Untertanen

3.1 Alle beteiligten Parteien müssen:

a) Respektieren Sie die Satzung und die Vorschriften des Vereins

b) Respektvolles Verhalten gegenüber Menschen, Orten, der Umwelt und Gütern

c) Helfen Sie mit, die genutzten Räume sauber und sicher zu halten

d) Befolgen Sie die Anweisungen der Manager, Koordinatoren und Leitungsgremien

e) Förderung von Inklusion, Zusammenarbeit und Sorge für das Gemeinwohl

Art. 4 – Mitgliederkategorien

4.1 Der Verband erkennt drei Arten von Mitgliedern an:

  1. Gründungsmitglieder: Diejenigen, die die Satzung des Verbands unterzeichnet und seine Gründung vorangetrieben haben. Gemeinsam bilden sie den Lenkungsausschuss, der eine strategische Rolle spielt und die Leitung des Verbands leitet, indem er aktiv an wichtigen Entscheidungen teilnimmt und seine Entwicklungsrichtlinien definiert.
  2. Fördermitglieder: Diejenigen, die den Verein unterstützen, indem sie zu den Verwaltungs- und Instandhaltungskosten der privaten Bereiche der Ranch beitragen. Im Gegenzug haben sie das Recht, die reservierten Bereiche zu betreten und an den geselligen und Freizeitaktivitäten teilzunehmen, die auf der Gaucho Ranch organisiert werden.
  3. Teilnehmende Mitglieder: Diejenigen, die dem Verein beitreten, um an den angebotenen sozialen, projektbezogenen, pädagogischen und Freizeitaktivitäten teilzunehmen. Ihre Teilnahme ist kostenlos und flexibel: Sie können bei Interesse an den Initiativen teilnehmen, die ihren Bedürfnissen und Leidenschaften am besten entsprechen.

4.2 Alle Mitgliederkategorien verpflichten sich, die Satzung, diese Bestimmungen und die Grundsätze der Fairness, Zusammenarbeit und sozialen Verantwortung zu respektieren, die das Leben des Vereins prägen.

Art. 5 – Regelungen für den Zugang und die Nutzung privater und öffentlicher Räume

5.1 Private, den Mitgliedern vorbehaltene Bereiche

Die privaten Räume des Vereins, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die operativen Hauptquartiere, Lagerhallen, Gehege, Paddocks, Ställe, Arbeitsbereiche mit Pferden und andere Umgebungen, die für Reit- oder Organisationsaktivitäten bestimmt sind, sind ausschließlich für regulär registrierte Fördermitglieder zugänglich Und autorisiertDie Nutzung dieser Räume erfolgt unter Einhaltung dieser Vorschriften und unter Aufsicht von qualifiziertem Personal.

Insbesondere:

  • UND Der Zutritt ist Nichtmitgliedern und teilnehmenden Mitgliedern untersagt, sofern dies nicht ausdrücklich vom Vorstand für institutionelle Aktivitäten oder öffentliche Veranstaltungen genehmigt wurde;
  • Mitglieder können nicht die für Pferde vorgesehenen Bereiche ohne Anwesenheit oder Genehmigung der Ausbilder zu benutzen oder des verantwortlichen Personals;
  • Freiräume müssen erhalten bleiben ordentlich und sauber, Respektieren Sie Tiere, Strukturen und Ausrüstung.

5.2 Öffentliche Räume mit vorübergehender Konzession

Öffentliche Räume, die dem Verein vorübergehend zur Verfügung gestellt werden – wie Parks, Gebäude, kommunale Einrichtungen, Grünflächen oder andere öffentliche Güter – können für Aktivitäten, Veranstaltungen oder logistische Zwecke genutzt werden, beispielsweise für die Nutzung von Toiletten oder die Durchführung von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Die Nutzung kann auch zeitlich begrenzt erfolgen, beispielsweise für ein einzelnes Wochenende.

Diese Räume bleiben für alle Arten von Mitgliedern, sowohl Unterstützern als auch Teilnehmern und möglicherweise auch Nichtmitgliedern, unter Einhaltung der von der gewährenden Institution festgelegten Regeln zugänglich, die Vorrang vor allen anderen internen Vorschriften haben. In jedem Fall müssen die folgenden Bedingungen beachtet werden:

  • Das Verhalten aller Mitglieder und Besucher muss den Vorschriften der Trägerschaft und diesem Kodex entsprechen;
  • Es ist verboten, ohne vorherige Genehmigung Änderungen, Installationen oder Eingriffe vorzunehmen;
  • Die Benutzer müssen zum Anstand, zur Sauberkeit und zur Pflege des öffentlichen Eigentums beitragen;
  • Es wird eine verantwortungsvolle gemeinsame Nutzung von Räumen gefördert, um den gegenseitigen Respekt und die bürgerliche Nutzung gemeinsamer Güter zu fördern.
  • Jegliche Schäden, Auffälligkeiten oder Gefahrensituationen müssen unverzüglich dem Vereinsleiter oder den zuständigen Behörden gemeldet werden.

Art. 6 – Disziplinarverstöße

6.1 Als Disziplinarverstöße gelten alle unzulässigen, unfairen oder opportunistischen Verhaltensweisen gegenüber anderen Mitgliedern oder der Vereinsdynamik, wie beispielsweise:

  1. die Räumlichkeiten des Vereins zu nutzen, ohne die erforderlichen Gebühren entrichtet zu haben;
  2. Betreten oder Verwenden der für Pferdeaktivitäten vorgesehenen Bereiche ohne vorherige Genehmigung der Ausbilder oder Manager.
  3. Nutzen Sie die Dienstleistungen, Abendessen, Mittagessen oder andere organisierte Veranstaltungen, ohne sich an den damit verbundenen Kosten oder Beiträgen zu beteiligen.
  4. Jegliches betrügerische oder irreführende Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern, das das gegenseitige Vertrauen und den Zusammenhalt des Vereins untergräbt, wird als äußerst schwerwiegend angesehen und führt zum sofortigen Ausschluss, da der Verein soziale Verantwortung, Transparenz und Zusammenarbeit als grundlegende Werte fördert und pflegt.
  5. Verleumdung oder Imageschädigung des Vereins oder Nichteinhaltung der Bestimmungen der Satzung oder der Leitungsgremien.

Ein solches Verhalten kann, wenn es vom Vorstand als schwerwiegend erachtet wird, zur vorübergehenden Suspendierung oder zum Ausschluss des Mitglieds führen, zusätzlich zu möglichen Entschädigungsmaßnahmen oder einer Meldung an die zuständigen Behörden, wie gesetzlich vorgeschrieben.

Art. 7 – Sanktionen

7.1 Je nach Schwere des Verstoßes können folgende Sanktionen verhängt werden:

a) Mündliche Verwarnung

b) Schriftliche Abmahnung

c) Vorübergehende Sperre von der Teilnahme an Aktivitäten

d) Vorübergehende Aussetzung der Mitgliedschaft (max. 3 Monate)

e) Dauerhafter Ausschluss aus dem Verein (gemäß Satzung)

f) Ersatz des entstandenen Sachschadens

Art. 8 – Disziplinarverfahren

8.1 Verstöße sind dem Vorstand schriftlich zu melden.

Der Betroffene wird informiert und kann seine Begründungen darlegen.

Der Rat prüft und entscheidet innerhalb von 15 Tagen und begründet etwaige Sanktionen.

Das Recht auf Verteidigung und gegebenenfalls auf Berufung an die Versammlung oder ein Drittorgan ist gewährleistet.

Die Maßnahmen werden der betroffenen Person förmlich mitgeteilt.

Art. 9 – Zuständige Stelle

8.1 Der Vorstand ist das zuständige Organ für die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen.

In besonders sensiblen Fällen oder bei Interessenkonflikten kann eine vorübergehende Disziplinarkommission eingerichtet werden.

Art. 10 – Schlussbestimmungen

10.1 Diese Verordnung ergänzt die Satzung, ersetzt sie jedoch nicht.

Es wird am Sitz des Vereins ausgehängt und online auf der Website veröffentlicht https://ranchgaucho.com/regolamento/

Jeder Teilnehmer oder jedes Mitglied ist verpflichtet, es zu lesen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Häufig gestellte Fragen

Für wen gilt diese Regelung?
👉 Die Regeln gelten für alle: Mitglieder, Karteninhaber, Sportler, Trainer, Freiwillige, externe Mitarbeiter und sogar vorübergehende Benutzer der vom Verein genutzten Räume.
Was ist der Unterschied zwischen Fördermitgliedern und teilnehmenden Mitgliedern?
👉 Fördermitglieder tragen zu den Betriebskosten bei und haben Zugang zu den privaten Räumlichkeiten der Ranch (Ställe, Paddocks und reservierte Bereiche). Teilnehmende Mitglieder hingegen können frei und flexibel an den sozialen, pädagogischen und Freizeitaktivitäten des Vereins teilnehmen.
Sind die dem Verein zur Verfügung gestellten öffentlichen Räume für jedermann zugänglich?
👉 Ja, sie können sowohl von Mitgliedern als auch von Nichtmitgliedern genutzt werden, jedoch immer unter Einhaltung der Regeln der Organisation, die den Raum bereitstellt (Gemeinde oder andere Einrichtung), und der internen Vorschriften.
Kann ich die Pferde und Einrichtungen der Ranch frei nutzen?
👉 Nein. Die Nutzung der Plätze und Pferde ist ausschließlich fördernden Mitgliedern und stets unter Aufsicht autorisierter Trainer oder Betreuer gestattet. Eine unbefugte Nutzung ist untersagt.
Was passiert, wenn ein Mitglied die Regeln nicht einhält?
👉 Je nach Schwere des Verstoßes kann der Vorstand Sanktionen verhängen: mündliche oder schriftliche Verwarnung, vorübergehende Suspendierung, dauerhafter Ausschluss und in den schwerwiegendsten Fällen eine Forderung nach Entschädigung.
de_DEDeutsch